SVG News-Ticker:

Informationen zur Meldepflicht nach dem TierHaltKennzG entnehmen Sie unserer Startseite.
Moin Moin!
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Salmonellenbeprobung

Jeder Schweinemastbetrieb ist verpflichtet am Salmonellenmonitoring-Programm teilzunehmen. Dieses ist unabhängig von der Teilnahme am QS-System.
Die Beprobung kann über Fleischsaftproben am Schlachthof oder Blutproben aus dem Mastbestand erfolgen und unterliegt einem Beprobungsschlüssel, um eine gleichmäßige Verteilung auf das Jahr zu gewährleisten. Sowohl Mastsystem (Rein-Raus, kontinuierlich) als auch Jahresliefermenge werden hier berücksichtigt.
Sämtliche Daten werden in der QualiProof-Datenbank gebündelt.

Als zusätzliche Serviceleistung bietet ihnen die SVG, die Organisation der Probenentnahme über Fleischsaftproben abzunehmen.
Sofern eine Einverständniserklärung ihrerseits vorliegt, werden sämtliche Schlachttierbewegungen ihres Betriebes der QualiProof-Datenbank gemeldet und, wenn notwendig, eine Probenentnahme beantragt.
Parallel wird die Probenentnahme mit der jeweiligen Schlachtstätte abgestimmt, so dass die Entnahme sichergestellt ist.

» Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Fischer in unserer Geschäftsstelle.