SVG News-Ticker:

Informationen zur Meldepflicht nach dem TierHaltKennzG entnehmen Sie unserer Startseite.
Moin Moin!
Informationen zur Meldepflicht nach dem TierHaltKennzG entnehmen Sie unserer Startseite.
Moin Moin!

HIT-Datenbank

Laut Viehverkehrsverordnung ist die aufnehmende Hand (Spediteur oder Landwirt) verpflichtet, Datum, abgebenden Betrieb (VVVo-Nr.), aufnehmenden Betrieb (VVVo-Nr.) und Tierzahl der Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (LKD) zu melden, so dass die Daten der HIT-Datenbank zugeführt werden können.

Für sämtliche über unsere Geschäftsstelle abgerechneten Ferkel und Schlachtschweine wird diese Meldung automatisch durchgeführt, sofern Sie uns eine entsprechende Vollmacht ausgestellt haben.

» Bitte wenden Sie sich an Frau Hadenfeldt in unserer Geschäftsstelle.