SVG News-Ticker:

Moin, Moin!
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Wir stellen auf dieser Seite weiterführende Informationsmaterialien zu verschiedenen Themenbereichen downloadbar als PDF-, Word und/oder Excel-Datei zur Verfügung.

 
 
Bestellformular COS Ohlsen Chemie & Gerätevertrieb GmbH
Abrechnungsmasken / Schlachthöfe
Rundschreiben der SVG
HI-Tier Vollmacht
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Schweinemäster müssen bis zum 01.08.2025 ihre Haltungsform gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. In Schleswig-Holstein ist die dafür zuständige Behörde das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, ab sofort ihre Haltungsform mitzuteilen und erhalten daraufhin eine gültige Kennnummer, die die Haltungsform belegt.

Mit Hilfe des bereitgestellten Formulars (siehe unten) kann die Erstmitteilung der Haltungsform an das MLLEV vorgenommen werden. Um einen reibungslosen Ablauf in der Vermarktung sicher zu stellen, sollte die Haltungsform bis zum 01.07.2025 auch der SVG mitgeteilt werden.