Laut Viehverkehrsverordnung ist die aufnehmende Hand (Spediteur oder Landwirt) verpflichtet, Datum, abgebenden Betrieb (VVVo-Nr.), aufnehmenden Betrieb (VVVo-Nr.) und Tierzahl der Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (LKD) zu melden, so dass die Daten der HIT-Datenbank zugeführt werden können.
Für sämtliche über unsere Geschäftsstelle abgerechneten Ferkel und Schlachtschweine wird diese Meldung automatisch durchgeführt, sofern Sie uns eine entsprechende Vollmacht ausgestellt haben.
» Bitte wenden Sie sich an Frau Hadenfeldt in unserer Geschäftsstelle.